Kirche in Not - Italienisches Sekretariat

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Die Religionsfreiheit in den Ländern mit überwiegend islamischer Bevölkerung
Bericht 1998


Iran

Bevölkerung: 62.304.000
Religionszugehörigkeit: Islam 99% (93% Schiiten, 6% Sunniten); Christentum 0,1%; Zoroastrismus 0,1%
Katholiken: 12.600
Diözesen: Urmya/Rezayeh der Chaldäer - 1.500; Teheran der Chaldäer - 4.250; Ahwas der Chaldäer - 350; Isfahan der Armenier - 2.500; Isfahan der Lateiner - 4.000


Als Erbe der Tradition des Persischen Reiches nahm der Iran in der islamischen Welt kulturell seit jeher eine Sonderstellung ein. Die gegenwärtige Ordnung der Präsidialen Islamischen Republik trat 1979 in Kraft, als der letzte Schah Resa Pahlawi unter dem Druck des Volkes gezwungen wurde, das Land zu verlassen, und die Regierung von Ayatollah Khomeini übernommen wurde. Der neue Staat, der auf rigiden schiitischen Prinzipien aufgebaut ist, stellte sich an die Spitze einer weitläufigen islamischen Internationale, er förderte und finanzierte in anderen Ländern das Entstehen kultureller Zentren, Vereinigungen und militanter Gruppen. Seitens der Vereinigten Staaten wurde mehrmals der Vorwurf erhoben, solche Aktivitäten kultureller Art dienten als Deckmantel für Aktionen des internationalen Terrorismus; die Vereinigten Staaten bezichtigten den Iran, islamistische Terrorgruppen mit Waffen zu versorgen, zu finanzieren und auszubilden. Von 1980 bis 1988 war der Iran in einen blutigen Krieg gegen den Irak Sadam Husseins verwickelt; die irakische Aggression zerbrach, trotz beachtlicher Unterstützung einiger westlicher Nationen und des Sowjet-Blocks, am zähen Widerstand der iranischen Armee; schließlich kam es nach neun Jahren Krieg zu einem Waffenstillstand zwischen den beiden Ländern. Seit dem Tode Khomeinis im Jahre 1989 durchlebte der Iran in seinen Beziehungen zum Westen verschiedene Phasen: Bisweilen blieb er komplett isoliert, bisweilen war er um Annäherung und Öffnung bemüht. Nach Angaben der Iranian Christians International, einer Organisation, die sich mit der Religionsfreiheit der iranischen Christen befaßt, hat die Verfolgung in den letzten Jahren zugenommen, trotz der Wahl des als gemäßigt geltenden Mohammed Khatami zum Präsidenten der Republik im Mai 1997.

Zur Religionsfreiheit:

Der schiitische Islam, der im Iran Staatsreligion ist, bildet die Religion, zu der sich die meisten Einwohner des Landes bekennt; dennoch gibt es einige Minderheiten, darunter die Christen verschiedener Konfessionen, Anhänger der Baha'i-Religion und Juden. Die Errichtung einer Islamischen Republik führte sehr bald zu einer Reihe ernster Schwierigkeiten und Diskriminierungen für die christliche Gemeinschaft im Iran. Seit Anfang 1979 wurden katholische Ordensleute, vor allem Salesianer-Patres, in der islamischen Presse angegriffen; der Imam Khomeini selbst forderte die sofortige Schließung der christlichen Schulen. Am 10. August 1979 wurde allen katholischen Priestern, Ordensmännern und Ordensfrauen einen Monat Zeit gegeben, das Land zu verlassen. Der Erzbischof von Teheran wurde im Eilverfahren ausgewiesen, und erst im Verlaufe schwieriger Verhandlungen wurde die Maßnahme der Ausweisung teilweise abgemildert. Die Protestanten und Anglikaner wurden sofort ausgewiesen. Im Juni 1980 wurden behördlicherseits alle katholischen Schulen, die als "ausländisch" bezeichnet wurden, geschlossen. Wie Didier Rance bemerkte, haben die antichristliche Repression zwei Aspekte: einerseits im Sinne einer Diskriminierung und andererseits als Versuch der Assimlierung, was vor allem durch den Schulunterricht und die Indoktrinierung während des Militärdienstes geschieht. Die Islamisierung des Schulwesens durchzieht alle Aspekte der Erziehung: Die jungen Christen müssen Texte lernen, die geprägt sind von islamischer Propaganda und die christliche Religion diffamieren und beleidigen.

Nach einem Bericht der Human rights without frontiers hat die Regierung die Aktivitäten der orthodoxen Christen toleriert, die über 90 Prozent der christlichen Bevölkerung des Irans ausmachen (geschätzt auf ca. 60.000 Personen, davon 12.600 Katholiken), auch wenn diese Gemeinschaften in ihren Beziehungen mit der muslimischen Gesellschaft Diskriminierungen ausgesetzt sind. Die protestantischen Kirchen werden von der Regierung mehr angefeindet wegen ihrer privilegierten Beziehungen mit den westlichen Ländern, die am meisten mit dem iranischen Regime verfeindet sind, und auch wegen ihres größeren missionarischen Engagements. Nach dem Bericht der Human rights without frontiers hat die Verfolgung der Protestanten im Laufe der neunziger Jahre zugenommen; vier ihrer Führer sind gestorben unter Umständen, die eine Komplizenschaft der Regierung nicht ausschließen (Quelle: Droits de l'homme sans frontières, 13. März 1998).

Am 2. Februar 1998 empfing der Heilige Vater den iranischen Außenminister zu einem Höflichkeitsbesuch, wobei über den Frieden im Nahen Osten gesprochen wurde. Trotz der Affinitäten zwischen dem Vatikan und Teheran in einigen Fragen der Ethik gab es in der Vergangenheit häufig gespannte Beziehungen wegen unterschiedlicher Auslegungen der Religionsfreiheit. Im Iran werden die Christen de facto kaum toleriert. Der Übertritt vom Islam zum Christentum kann sogar mit dem Tod bestraft werden. Zahlreich sind die Menschenrechtsverletzungen im Iran, von der Todesstrafe bis zu Mißhandlungen von Gefangenen, irregulären Prozessen, Morden und Diskriminierungen religiöser Minderheiten. Die Scharia wird besonders streng angewandt, vor allem im Blick auf die Baha'i und die Christen. Theoretisch ist das Christentum eine der wenigen religiösen Minderheiten, die von der Verfassung toleriert werden, aber in Wirklichkeii werden die Gläubigen streng überwacht und behindert. In religiöse Einrichtungen wird eingebrochen, und die Personen werden bedroht. Aus Furcht verändern viele die normalen Orte zum Beten und Feiern der Gottesdienste. Wenn die Zusammenkünfte von der Polizei entdeckt werden, müssen die Teilnehmer mit Mißhandlungen rechnen. Während vom Regime nichts unternommen wird, um die Menschenrechte und ein friedfertiges Miteinander der verschiedenen Religionen zu schützen, suchen die Vertreter der Kirche nach immer neuen Möglichkeiten einer Annäherung durch Dialog.

Nach Angaben von Droit de l'homme sans frontières am 2. Oktober 1998 wurde jüngst drei Baha'i, die seit Okober 1997 im Gefängnis von Mashhad saßen und angeklagt waren, daß sie "weiter fortgefahren hätten, Zusammenkünfte zum Thema 'Leben in der Familie' zu halten", vom Gefängnisdirektor auf informellem Wege ihr Todesurteil mitgeteilt. Es gibt Hinweise, so bestätigt die gleiche Quelle am 15. Oktober, die dafür sprechen, daß das Urteil vollstreckt wurde. Die drei Verurteilten sind Atah'ullah Hanid Nazirizadih, Sirus Dhabihi-Muqhaddam und Hidayat-Kashifi Najafabadi, die - wie alle Baha'i - als Häretiker betrachtet werden und nicht das Recht genießen, ihre eigene Religion auszuüben, obwohl diese pazifistisch ist und die Obrigkeit respektiert. Am 21. Juli wurde ein anderer Baha'i, Ruhu'llah Rawhani, im Alter von 52 Jahren, Vater von vier Kindern, im selben Gefängnis erhängt, weil er eine Frau zu seinem Glauben bekehrt hatte, obwohl diese protestierte, daß sie von der Familie im Baha'i-Glauben erzogen worden sei. An dem Prozeß, der im Eilverfahren abgewickelt wurde, sollen keine Anwälte von Rawhani teilgenommen haben, noch soll es formell einen Urteilsspruch gegeben haben.

Die Tageszeitung vom 18. Dezember 1996 berichtet, daß die christlichen, jüdischen und zoroastrischen Minderheiten formell von der Verfassung geschützt sind; den armenischen und assyrischen Christen werden zwei Mandate im Parlament gewährt, den Juden und den Anhängern des Zoroastrismus eines. Kirchen, Tempel und Synagogen werden vom Staat finanziert. In ihren Mauern gelten nicht die islamischen Regeln, die Frauen brauchen nicht den Schador zu tragen und die Armenier dürfen Wein für die Messe verwenden. Aber nicht immer schützen die verfassungsmäßig garantierten Rechte vor Verfolgungen. Die humanitären Organisationen weisen weiter auf Akte der Verfolgung hin, vor allem im Blick auf jene, die sich vom Islam zum Christentum bekehrt haben. Hauptopfer der Verfolgungen sind die Baha'i: Im Laufe der Revolution sollen 200 von ihnen getötet worden sein. Viele sind im Gefängnis, und an zweien von ihnen ist das Todesurteil vollstreckt worden. Diese Minderheit hat keinen Zugang zu Stellen in der staatlichen Verwaltung, und die jungen Baha'i können sich nicht an der Universität immatrikulieren, weil für den Islam ihre Religion nicht legitim ist. Obwohl ihre Verfolgung auf mehr als anderthalb Jahrhundert zurückgeht, soll es einen Plan geben, die Gemeinschaften zu entwurzeln, die 300.000 Mitglieder zählen und die wichtigste Minderheit im ganzen Lande bilden. Elemente dieses Projekts kann man einem Dokument aus dem Jahre 1991 des Obersten Konsultativrates der Revolution entnehmen, das unterzeichnet ist von Ayatollah Ali Khamenei und in dem bestätigt wird, daß auf interner Ebene den Anhängern dieser Religion der Zugang zu einflußreichen Stellen und Positionen verweigert werden muß und daß die kulturellen Wurzeln der Baha'i auch im Ausland zerstört werden müssen. Nach Angaben der humanitären Organisation Human Rights Watch hat sich die nachweisbare Feindseligkeit gegenüber den Anhänger der Baha'i-Religion in eine schwere Verfolgung dieser Gemeinschaft orientiert, der jede religiöse Betätigung verboten worden ist und de facto auch die Freiheit der schulischen Ausbildung durch die Schließung des Baha'i-Instituts für höhere Bildung im September 1998. Seit 1979 sind über 200 Anhänger dieser Religion getötet worden; weitere 15 werden vermißt, und man nimmt an, daß sie tot sind. Nach 1993 sind die Versammlungen der Gläubigen verboten worden, und allein schon die Teilnahme an ihren Aktivitäten, auch wenn diese in Privathäusern stattfinden, kann schwerwiegende Folgen haben. In den letzten drei Jahren sind über 200 Baha'i verhaftet worden und mußten unterschliedlich lang im Gefängnis bleiben, von zwei Tagen bis zu sechs Monaten, in den Städten Yazd, Isfahan, Simnan, Babul, Kirmanshah, Mashhad, Schiras, Tankanbun, Ahwas, Kirman, Kraj, Qa'im Shar und Teheran. Seit November 1997 wurden zwölf Baha'i verhaftet, und sechs von ihnen sind dann aus dem Gefängnis entlassen worden. Die im Mai 1998 erfolgte Entlassung von Kamyar Ruhi, nach einer Inhaftierung, die seit Februar 1996 dauerte, und die kürzliche Hinrichtung von Ruhu'llal Rahwani, würde die Gesamtzahl der Baha'i im Gefängnis aus religiösen Motiven auf 15 steigen lassen, wenn die drei oben genannten Verurteilten nicht getötet worden sind.

Ihre Namen (mit dem Datum der Inhaftierung, der Anklage und dem ergangenen Urteil): Bihnam Mithaqi (29.4.1989, zionistische Baha'i-Aktivitäten, Tod), Kayvan Khalajabadi (29.4.1989, zionistische Baha'i-Aktivitäten, Tod), Musa Talibi (7.6.1994, Propagierung des Glaubens, Apostasie, Tod), Dhabihubullah Mahrami (6.9.1995, Apostasie, Tod), Mansur Haddadan (29.2.1996, Organisation einer Austellung mit Kunstwerken von Kindern, 3 Jahre), Arman Damishqi, Kurush Dhabihi (Anfang 1996, schlechte Führung und Verweigerung der Aussage, 8 Jahre), Jaml Hajipur (19.5.1997, Spionage und Organisation von Treffen für Jugendliche, 2 Jahre), Mansur Mehrabi (oder Mihrabkhani) (19.5.1997, Spionage und Organisation von Treffen für Jugendliche, 2 Jahre), Nasir Qadiri (5.11.1997, Teilnahme an "Familien-Treffen", 3 Jahre), Atah'ullah Hamid Nazirizadih, Sirus Dhabihi-Muqhaddam und Hidayat-Kashifi Najafabadi (Oktober - November 1997, Teilnahme an "Familien-Treffen", Tod), Sonia Ahmadi, Manuchehr Ziyai (1.5.1998, Organisation von Treffen für Jugendliche, 3 Jahre).

Die italienischen Zeitungen brachten am 11. Oktober vorigen Jahres die Nachricht der Bestätigung des Todesurteils in Berufungsinstanz von Helmut Hofer, einem 56jährigen deutschen Staatsbürger, der angeklagt worden war, eine Beziehung mit einer 27jährigen Muslimin gehabt zu haben, die ihrerseits zu 99 Peitschenhieben verurteilt wurde. Die islamische Gesetzgebung sieht die Möglichkeit der Todesstrafe vor für den, der "einer nicht legitimen Beziehung mit einer muslimischen Frau" als schuldig überführt wird. Hofer jedoch behauptet, er habe sich unter anderem vor vielen Jahren zum Islam bekehrt, als er mit einer türkischen Staatsbürgerin verheiratet war, und sei bereit, die iranische junge Frau zu heiraten, die Grund dieses Verfahrens ist.