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Kirche in Not - Italienisches Sekretariat |
Die Religionsfreiheit
in den Ländern mit überwiegend islamischer
Bevölkerung |
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Jordanien Bevölkerung:
4.522.000
Nach der Verfassung aus dem Jahre 1952, die 1976 geändert wurde, ist der Islam Staatsreligion, aber alle Gottesdienste und Riten (soweit sie im Einklang mit den Sitten des Landes sind und nicht gegen die öffentliche Ordnung verstoßen) dürfen ausgeübt werden. Diskriminierungen aus religiösen Gründen sind untersagt. In der Verfassung ist allerdings festgelegt, daß niemand "den Thron besteigt, der nicht [...] als Muslim von einer legitimen Ehefrau und muslimischen Eltern gezeugt wurde". Die Kontrolle der Regierung über die islamischen Einrichtungen übt der Minister für Religionsangelegenheiten aus, der die Imame ernennt und die von den Moscheen in Gang gesetzten Aktivitäten subventioniert. Ordensgemeinschaften haben das Recht, sich niederzulassen und für die Ausbildung der eigenen Gläubigen Schulen zu unterhalten, wenn sie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und sich der Aufsicht der Regierung bezüglich der Lehrpläne und Bildungsziele unterstellen. Das Gesetz über die politischen Parteien gestattet nicht die Verwendung von Kultorten für Parteiaktivitäten. Dies erweist sich als ein vorbeugendes Mittel, damit in den Moscheen von Parlamentariern keine Propaganda betrieben wird. Für die muslimischen Schüler in den öffentlichen Schulen ist der Religionsunterricht Pflichtfach. Die Regierung greift nicht ein in die Ausübung der Religion der christlichen Minderheit, die in Jordanien wohnhaft ist, wovon die arabischen Christen 3 Prozent der Bevölkerung ausmachen. Viele Christen fühlen sich jedoch vom militanten Islamismus bedroht und emigrieren in westliche Länder. !996 erklärte die Regierung das Weihnachtsfest zum nationalen Feiertag und erlaubte die Lehre des Christentums in den öffentlichen Schulen. Die Baha'i-Religion ist nicht anerkannt, aber die Ausübung ihres Kults ist nicht verboten. Das Gesetz verbietet die Missionierungstätigkeit. Muslime, die zu anderen Religionen konvertieren, klagen über Diskriminierungen seitens der Behörden; die Regierung erkennt nämlich die Legalität solcher Konversionen nicht voll an und betrachtet die Konvertiten noch als Muslime, die der Scharia unterworfen sind, wonach sie Abtrünnige sind. Ihr Besitz kann beschlagnahmt werden, und ihnen können einige Rechte vorenthalten werden. Es gibt einige Anzeichen einer immer stärkeren Anwendung der Scharia, beispielsweise im Blick auf das Verbot des Konsums alkoholischer Getränke. Einflußreich ist das Wirken der Muslimbruderschaft, die zur Zeit des Golfkriegs an der Regierung des Landes beteiligt war und die Christen vor allem im Bereich der schulischen Ausbildung diskriminierte. Zum Ausgleich gibt es entsprechende Maßnahmen der Monarchie zugunsten der Christen, die im Kontext einer Politik stehen, die die Ausbreitung des politischen Islamismus verhindern möchte. |
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