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Kirche in Not - Italienisches Sekretariat |
Die Religionsfreiheit
in den Ländern mit überwiegend islamischer
Bevölkerung |
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Kuwait Bevölkerung:
1.809.270
Der Verfassung nach wird die Religionsfreiheit verteidigt, obwohl es ein Für und Wider gibt hinsichtlich des Grades der tatsächlichen Toleranz und der Wirksamkeit des Artikel 29 der Verfassung, der bestätigt, daß es keine Diskriminierungen gibt. 1940 wurde der katholischen Kirche der Aufenthalt im Staatsgebiet erlaubt, aber lediglich für die Seelsorge der eingewanderten Arbeiter in der Erdölindustrie. Der Emir von Kuwait hat die Einführung der Scharia in seinem Machtbereich abgelehnt und kundgetan, daß er gegen eine weitere Änderung der Verfassung im islamischen Sinne ist, was er nicht für notwendig hält. Aus einem Interview von Asia Focus (Mai 1993) mit Bischof Francis Adeodatus Micallef, dem Apostolischen Vikar von Kuwait, geht klar hervor, daß die Katholiken eine kleine Minderheit sind, alles Ausländer, ebenso wie die Ordensleute, die vor allem aus Indien und den Philippinen kommen. Vor dem Golfkrieg gab es eine Gemeinschaft arabischer Katholiken, die aus Jordanien und Palästina eingewandert waren, aber ihre Mitglieder sind ausgewiesen worden. Jetzt beläuft sich die Zahl der Katholiken nicht einmal auf 100, darunter ganz wenige Kinder, denn die Regierung genehmigt den Arbeitern nicht, ihre Familien mitzubringen. Gegenüber der Kirche herrscht ein formaler Respekt, aber die Gottesdienste dürfen nur im Innern von Gotteshäusern abgehalten werden, da jede öffentliche Aktivität untersagt ist. In den meisten Privatschulen ist Religionsunterricht nicht erlaubt; konfessionelle Schulen gibt es nur als Privatschulen. Es ist sehr schwer, ein Visum zu bekommen, auch für Touristen, wodurch Missionare daran gehindert werden, ins Land zu kommen. Die Karmeliten, so informiert die Tageszeitung Avvenire am 16. Juli 1998, üben ihre Seelsorge nur zu dem Zweck aus, um unter anderem den Risiken einer Islamisierung der Minderheit zuvorzukommen, die gefördert wird durch viele Annehmlichkeiten, auch wirtschaftlicher Art, die von den Behörden denen gewährt werden, die sich bekehren. Robert, alias Hussein Ali Kambar, ein zum Christentum konvertierter Muslim, wurde kürzlich wegen Apostasie verurteilt, nachdem er im Jahre 1995 die Taufe empfangen hat, was er vor seiner Frau und seiner radikal islamistischen Familie geheim gehalten hatte. Im Februar 1996 hatte ein Urteil in erster Instanz den Antrag der Frau Husseins abgelehnt, ihm das Recht zu entziehen, seine Kinder zu besuchen. Einige Monate später wurde laut KNA vom 11. Juli 1996 über ihn die Todesstrafe verhängt. Die gleiche Quelle bestätigt am 31. Januar 1997, daß Hussein aus Angst zur ursprünglichen Religion zurückgekehrt ist. Nachdem der Mann öffentlich dem islamischen Glauben widersagt hatte, war er zum Tode verurteilt worden und in die USA geflüchtet. Nach seiner Rückkehr in sein Heimatland wurden ihm die Kosten des Verfahrens aufgebürdet; ferner wurde ihm wurde ihm das Sorgerecht für seine Kinder sowie auch das Recht der testamentarischen Erbfolge entzogen. Neuderdings - so berichtet The Catholic World Report im November 1998 - hat sich ein kuwaitischer Imam, Scheich Kazim al-Misbah, gegen den Bau neuer christlicher Kirchen ausgesprochen und erklärte sich in einem Gespräch mit der Zeitschrift al-Hadath ablehnend im Blick auf die Einreise von Nicht-Muslimen ins Land. |
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