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Kirche in Not - Italienisches Sekretariat |
Die Religionsfreiheit
in den Ländern mit überwiegend islamischer
Bevölkerung |
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Usbekistan Bevölkerung:
23.664.000
Am 1. März 1998 billigte das usbekische Parlament Änderungen am Gesetz von 1991 bezüglich der religiösen Organisationen und am Strafgesetzbuch, die in eindeutiger Weise fast alle in den Abkommen von Helsinki getroffenen Vereinbarungen über die Religionsfreiheit verletzen. Unter anderen Beschränkungen ist jetzt die Verpflichtung eingeführt worden, für eine religiöse Gemeinschaft, die die Registrierung wünscht, eine Mindestzahl von 100 Unterschriften usbekischer Staatsbürger vorzulegen. Darüber hinaus sind die nicht-registrierten religiösen Aktivitäten ein Vergehen, und Informationen mit religiösem Inhalt werden bestraft aus der Sicht der freien Meinungsäußerung. Die Änderungen treffen in besonderer Weise die christlichen nicht-orthodoxen Minderheiten und die muslimischen Gemeinschaften, die ihren eigenen Glauben außerhalb der offiziellen religiösen Institutionen praktizieren wollen. Das haben einige Muslime zu spüren bekommen, die die hijab genannte Kopfbedeckung trugen, die in den Augen der Behörden ein Zeichen der Extremisten ist: Sie wurden von der Universität ausgeschlossen. Die Religionslehrer Obidkhon Nazarow, Rahim Otagulow und Olinjon Glofurow wurden mißhandelt und im Laufe der letzten beiden Jahre mehrmals inhaftiert; die nicht-offiziellen islamischen Bildungseinrichtungen wurden geschlossen. Die ersten Auswirkungen der neuen Verfügungen - wie Human rights without frontiers am 26. November 1998 berichtet - trafen auch die Zeugen Jehovas: Gegen drei ihrer Anhänger in Taschkent, Ludmilla Mikhailovna Moiseyewa, Alexander Veniaminovich Vorobyew und Peter Vasilyevich Kirilchuk, wurde ein Gerichtsverfahren eröffnet, weil sie eine private religiöse Zusammenkunft abgehalten hatten. In der Wohnung von Frau Moiseyewa waren ca. 40 bis 50 Personen zusammengekommen, ohne registriert zu sein und ohne die Autorisierung der Behörde für Religionsangelegenheiten zu haben. Sie wurde deshalb am 18. November 1998 zu einer Geldstrafe verurteilt, ohne daß ihr Anwalt darüber informiert wurde. Im Urteil unterstrich der Gerichtshof, daß Moiseyewa ihre eigene Wohnung fortdauernd seit März 1996 für Zusammenkünfte der Zeugen Jehovas zur Verfügung gestellt habe und daß sie religiöses Schrifttum aus der Stadt Chimkent in der Republik Kasachstan erhalten habe. |
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